Außergewöhnliche Reliefsteine

Zwei außergewöhnliche Reliefsteine – Vorderstraße 14 und Vorderstraße 15

 

An den Häusern Vorderstraße 14 und Vorderstraße 15 – zwei gegenüberliegende Hofreiten – findet man bis heute eine Kuriosität: Der Überlieferung zufolge sollen in den beiden Häusern zwei Brüder gewohnt haben, die miteinander im Streit lagen. Einer von ihnen brachte daher, statt eines weiteren Argumentes, eine Fratze am Torbogen des Hauses Vorderstr. 14 an, die dem gegenüberliegenden Haus deutlich die Zunge herausstreckt. Daraufhin brachte der dort wohnende Bruder an seinem Haus einen Sandstein in Form eines Gesäßes an, das heute allerdings dort nur noch in Form einer Nachbildung zu sehen ist.
Die Hofanlage in der Vorderstraße 14 wird zur Straße hin durch eine Mauer mit Torfahrt und Mannpforte abgeschlossen. Bemerkenswert ist hier die durch Fugenschnitt  eingebrachte Quaderung der Torbögen. Über der Mannpforte befindet sich eine mit 1751 datierte Löwendarstellung mit Schwert und über der Torfahrt das besagte Männergesicht, das die Zunge herausstreckt.
Südlich des Tores befindet sich ein Nebengebäude, das im Inneren der Hofanlage von zwei außergewöhnlichen Säulen aus Bundsandstein mit Basis und Kapitell abgestützt wird. Eine weitere dieser Säulen soll die Dunggrube des früheren landwirtschaftlichen Anwesens abstützen. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um Säulen handelt, die zum früheren Stockstädter Rheinhafen gehörenden herrschaftlichen Lagerhaus – dem „Bau“ – gehörten. Dieses Lagerhaus befand sich im Kreuzungsbereich der heutigen Rheinstraße/Vorderstraße, zwölf Sandsteinsäulen sollen die Gewölbedecke des zweistöckigen Gebäudes getragen haben. Das stattliche Gebäude wurde nach dem Rheindurchstich 1828/29 – und dem damit einhergehenden Niedergang des Stockstädter Rheinhafens – verkauft und brannte 1849 völlig ab. 1852 wurden die Reste des Gebäudes als Baumaterial versteigert.